Beratung

Wir beraten und unterstützen…

  • bei der Antragstellung zur Einstufung in der Pflegeversicherung und beim Gang zu Behörden.
  • bei der Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie z.B. Rollator, Krankenbett, Badewannenlifter, Hausnotruf, Toilettenstuhl, u.v.m.
  • bei Wohnraumanpassungen, damit Sie sich sicher fortbewegen können und sich wohl fühlen.
  • bei der Suche nach weiteren Therapien wie z.B. Physiotherapie, Logopädie, Podologie(Fußpflege), mobiler Frisör*in, mobiler Zahnärzt*in, u.s.w.
  • die Angehörigen bei der Pflege und Betreuung von Schwerstkranken, Sterbenden, kranken und behinderten Menschen.
  • dass Sie als pflegende Person zu einer erholsamen, wohlverdienten Auszeit kommen. Die Kosten für eine Vertretung durch unser Fachpersonal übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Obergrenze von 2.418 € pro Jahr (Stand 12/22) nach Beantragung der Verhinderungspflege. 

Beratungspflege § 37.3 SGB XI

Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für jede*n Pflegebedürftige*n, der ausschließlich Pflegegeld beantragt hat. Hierbei geht es nicht um eine Kontrolle, wir möchten mit Ihnen einen indiviudellen, fach- und sachgerechten Ablauf erarbeiten. Bei diesen Einsätzen werden auch Fragen aus Ihrer alltäglichen Pflegesituation beantwortet.

Hierzu zählen:

  • Der mögliche Einsatz von Pflege- und Hilfsmitteln.
  • Defizite in der Pflege frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken.
  • Sicherheitsvorkehrungen im häuslichen Bereich und Wohnraumanpassung.
  • Überforderung der Pflegeperson frühzeitig erkennen.
  • Erläuterung verschiedener Leistungen der häuslichen Pflege, Entlastungsmöglichkeiten pflegender Angehöriger durch z.B. Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
  • Konsultierung des behandelnden Arztes.
  • Die richtige Einstufung in den Pflegegrad.

Der zeitlich geforderte Rhythmus ist wie folgt festgelegt:

  1. Pflegegrade 2 & 3:  alle 6 Monate
  2. Pflegegrade 4 & 5:  alle 3 Monate

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse.


Pflegeberatung § 45 SGB XI

Hierbei handelt es sich um gezielte Beratung, Schulung und Anleitung von Angehörigen und Pflegepersonen sowie dem Pflegebedürftigen durch eine speziell geschulte Fachkraft.

Das Konzept beinhaltet verschieden Angebote, die unabhängig von der Kassenzugehörigkeit wahrgenommen werden können:

  • Überleitungspflege

Bei der Überleitungspflege besucht Sie die Pflegefachkraft bereits im Krankenhaus. Bei einem Gespräch wird die aktuelle Pflegesituation und der Bedarf an benötigten Hilfsmitteln besprochen.

  • individuelle häusliche Schulung

Sie sind als Angehörige*r in einer bestehenden oder neuen Pflegesituation und benötigen Kenntnisse für die Pflege und Betreuung?
Wir besuchen Sie in Ihrem eigenen Zuhause, um die Grundlagen der häuslichen Pflege zu vermitteln. Hierbei erlernen Sie die wesentlichen Grundbegriffe und Handgriffe der Pflege - schon vorhandenes Wissen kann hierbei aufgefrischt werden. Um einzelne Abläufe zu vertiefen ist es sinnvoll, die Schulungszeit auf mehrere Termine zu verteilen. So können individuelle Schritte mehrfach geübt werden.