Kosten & Finanzierung

Direkte Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen

Unsere Leistungen werden im allgemeinen von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Mit diesen rechnen wir direkt ab.

Verordnung häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V)


Durch die Leistungen der häuslichen Krankenpflege soll die ärztliche Therapie und Behandlung unterstützt, fortgesetzt und somit gesichert werden. Im Auftrag des Arztes übernimmt eine Pflegefachkraft die Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen.

Pro Ausstellung einer solchen Verordnung werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse 10 € in Rechnung gestellt.

Für die ersten 28 Tage im Jahr erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Krankenkasse über 10 % der Abrechnungssumme als Privatanteil.

Die Pflegesätze werden - wie bei allen Pflegediensten - auch den karitativen, von den Pflegekassen festgeschrieben. Wir sind diesbezüglich vergleichbar mit kirchlichen Diensten. Dennoch bitten wir Sie, die Leistungen zu vergleichen, da bei uns der Mensch im Vordergrund steht.

Finanzierung & Preisliste der Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Die Finanzierung der Pflege wird bei Einstufung in die Pflegeversicherung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Überschreitet die Summe die Höchstpauschale des jeweiligen Pflegegrades (siehe Pflegegrade), wird der übersteigende Teil den Klient*innen privat in Rechnung gestellt. Die Leistungen, bzw. Module wurden von den Kassen festgelegt:


Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI (Stand 09/23)

Leistungspakete / Module

Vergütung in Euro

Große Körperpflege
35,48 €
Kleine Körperpflege
23,73 €
Transfer/An-/Auskleiden
12,64 €
Hilfe bei Ausscheidungen
15,75 €
Lagern
12,32 €

Mobilisation
12,32 €
Einfach Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
8,51 €
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
29,76 €
Verabreichung von Sondennahrung
14,41 €
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
* 14,41 €

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
16,82 €
Essen auf Rädern (+ Wegegebühren)
3,74 €
Zubereitung einer (warmen) Mahlzeit i.d. Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
39,27 €
Einkauf / Besorgungen
*14,41 €
Waschen / Bügeln / Reinigen
* 14,41 €

Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
7,13 €
Beheizen
10,75 €
Erstbesuch
43,70 €
Folgebesuch
24,04 €
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
* 14,41 €

Organisation des Alltags / der Haushaltsführung
14,41 €
Wegepauschale pro Hausbesuch
5,25 €
Feiertags- /Sonntags-Zuschläge pro Hausbesuch
3,34 €
Samstagszuschlag 13-20 Uhr
2,21 €
Zuschläge für Einsätze in der Nacht (20 - 6 Uhr)
3,26 €


* Anmerkung:
pro angefangene 1/4 Stunde

Investitionskosten sind im Pflegegesetz vorgeschrieben für die Rücklagenbildung zur Anschaffung des Fuhrparks und notwendiger medizinischer Messgeräte. Diese Kosten werden dem Klienten privat in Rechnung gestellt und werden von der Pflegekassen nicht erstattet. Sie betragen bei uns derzeit 1,45 € pro Hausbesuch.


Vergütungsvereinbarung bei niederschwelligem Betreuungsangeboten nach § 45b Abs. 3 SGB XI (Stand 12/22)

Preis pro angefangene Viertelstunde (Hilfskraft)
6 €
Preis pro angefangene Viertelstunde (Fachkraft)
7,50 €
Fahrtkosten betragen pro gefahrenen km
0,30 €
oder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel